Das bedeutet für Sie: wir bei StraightSoft sind uns den Grundsätzen der Verordnung bewusst und setzen die nötigen Maßnahmen für Sie um.
Datenschutz
Spätestens seit dem 25. Mai 2018 müssen alle Webseiten in der Europäischen Union die so genannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Dafür sind teils nicht unerhebliche Vorkehrungen zu treffen. StraightSoft stellt diese bei der Umsetzung Ihrer Webseite natürlich sicher und berät Sie bei allen weiteren Fragen.
Wie stellt StraightSoft die Einhaltung sicher?
Wir kennen das Gesetz
Absicherung von Kontaktformularen
Wenn ein Besucher Ihrer Webseite mit Ihnen in Kontakt treten möchte, ist ein Kontaktformular häufig das einfachste Mittel der Wahl. Selbstverständlich erheben wir hier nur die nötigsten Daten des Nutzers (Grundsatz Datenminimierung und Zweckbindung). Alle anderen Daten können freiwillig angegeben werden. Des Weiteren muss der Nutzer vor dem Abschicken die Datenschutzerklärung akzeptieren (Grundsätze Rechtsmäßigkeit und Transparenz).
Auf Wunsch: automatische Löschung nach bestimmten Fristen
Wenn Sie die Daten der Personen, die mit Ihnen in Kontakt getreten sind, zur Kenntnis genommen haben, können wir für Sie sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht werden (Grundsatz Speicherbegrenzung).
Verschlüsselung hat Priorität
Damit der Austausch der Webseitenbesucher mit Ihnen vertraulich bleibt installieren wir für Sie die nötigen Verschlüsselungstechnologien (Grundsatz Vertraulichkeit). Das bedeutet bspw. eine HTTPS-Internetadresse.
Abmahnsicher: Datenschutzerklärung und Impressum
Um dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht der DSGVO nachzukommen, benötigen Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung. Das betrifft natürlich auch das Impressum.